Re: nachträgliche Änderung im Bauvertrag


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Abgeschickt von LT.Drandorf am 03 Januar, 2006 um 13:36:31

Antwort auf: nachträgliche Änderung im Bauvertrag von Susanne am 15 Dezember, 2005 um 13:28:28:

Einstimmiger Beschluss nach WEG notwendig finde ich und schon gar nicht ohne dicke Entschädigung. Hat sich der Bauträger kein Recht im Grundbuch vorbehalten ?


: hallo,
: habe mir eine wohnung in einem mehrfamilienhaus gekauft. hinter dem haus ist der parkplatz. nun soll hinter unserem parkplatz noch ein parkplatz für ein neues mehrfamilienhaus gebaut werden vom gleichen bauträger. der bauträger will nun im grundbuch ein wegerecht eintragen lassen so das die bewohner des anderen hauses über unseren parkplatz auf ihren kommen. meine frage ist nun: kann der bauträger das so einfach ändern? wieviele anteile aller eigentümer braucht der bauträger gegebenfalls um änderungen vornehmen zu lassen?





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