Re: Vermessungskosten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2006 um 18:18:26

Antwort auf: Vermessungskosten von R. Aubel am 04 Januar, 2006 um 17:28:54:

Vermessungsleistungen unterliegen den Regelungen der HOAI und dort dem Teil XIII, §§ 96ff, die Nebenkosten (Mehrausfertigungen) regeln sich nach §7 der HOAI. Die Anzahl der Mehrausfertigungen überrascht mich, da ich spontan keine Idee habe, wofür pro Eigentümer 15 Exemplare der Lagepläne erforderlich wären. Die Rechnungen sollten unabhängig (Architekt, Bauträger, Verwalter o.ä.) geprüft werden.

: Wir haben am 31.12.2005 ein Grundstück von insgesamt ca. 8000 qm mit 3 Häuser a 4 Wohnungen gekauft, gem. Kaufvertrag sind die neuen Eigentümer für die Vermessungskosten zuständig. Die Vermessungskosten wurden vom Vermesser mit ca. 2.500 Euro pro Eigentümer
: angegeben. Soweit alles in Ordnung, am 03.01.06 erhielten wir vom Vermesser die erste Rechnung für die
: Erstellung des Lageplanes zur Teilung und zu den Baulastenverfahren. Als Grundaufwand wurden 1920 Euro berechnet, Gebühr für Mehrausfertigungen mit 6602,88 Euro für 181 Mehrausfertigungen ( a 36,48 Euro )Gesamtrechnung pro Eigentümer 997 Euro ( x12 ).
: Die Rechnung der Teilungsvermessung erfolgt mit ca. 2.500 Euro noch, sowie die Gebühren beim Bauamt noch mit ca. 1000 Euro. Gesamt also ca. 4500 Euro pro Eigentümer.
: Wer hat Erfahrungen mit Vermessungskosten?
: Insbesonders mit den Kosten der Mehrausfertigungen





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