Re: Minderung bei Mängeln


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Abgeschickt von O.S. am 10 April, 2005 um 10:53:59:

Antwort auf: Deckenelement liegt schief und außerhalb der Toleranz - was kann ich beanspruchen? von Franzl am 09 April, 2005 um 21:16:43:

Die Minderung bei Mängeln ist schwer berechenbar. Die Gerichte entscheiden uneinheitlich und nie ohne Gutachter.
Wollen Hausbauer oder Mieter auf Grund von Mängeln in der Wohnung den Kaufpreis oder die Miete mindern, stehen sie immer vor der Frage, wie hoch die Minderung ausfallen darf. Das Gesetz gibt überhaupt keinerlei Auskunft darüber, um wie viel Prozent bei welchem Mangel die Miete oder der Kaufpreis gemindert werden kann. Es gibt heute eine Vielzahl von so genannten Minderungstabellen, die den Gerichten,
Anwälten, Gutachtern und Mietervereinen als Richtschnur dienen. Dort sind die jeweiligen Urteile nach Art der Mängel sortiert. Aber in den wenigsten Fällen lässt sich ein Mangel mit dem anderen vergleichen. Deswegen ist auch eine pauschale Behandlung nicht möglich. Es ist immer der Einzelfall zu beurteilen und somit entscheidet letztlich der jeweilige Richter mittels Gutachterhilfe. Ich würde 10 Sachverständige anrufen und in der Hoffnung auf einen Auftrag etwas ausfragen oder wenn es das Budget hergibt mit dem Sachverständigen den kompletten Bau durchprüfen. Meist ist der Estrich nicht ordentlich schallentkoppelt, die Lattung zu sparsam, die Dachschrauben zu klein, die Isolierung nicht sauber ausgeführt etc. dann rechnet sich der Gutachter von selbst.
Und vorsichtshalber im Beseitigungsfristen setzen, weil sonst immer der Streit auftaucht, oder der Mangel behebbar war oder nicht.


: Bei unserer durch einen Bauträger erstellten Doppelhaushälfte liegt ein Deckenelement im Kinderzimmer des OG schief. (Es handelt sich um Betonfertigdecken, die Unterseite ist mit Spritzputz versehen).
: Laut meiner Messung liegt es mit 1,1 cm Schieflage auf weniger als 2 m klar außerhalb der Toleranz. (nach DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau).

: Meine Frage: In der nächsten Woche steht der Bau zur Übergabe an. Was kann ich nun gegenüber dem Bauträger beanspruchen. Eine Instandsetzung ist dürfte von der Sache her kaum möglich sein.

: Also kann ich im Prinzip nur einen Preisnachlaß fordern. Aber wie hoch kann ich diesen ansetzen???





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