Re: Außen- Innenbereich???


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Abgeschickt von Jojo am 08 Januar, 2006 um 19:44:29:

Antwort auf: Re: Außen- Innenbereich??? von Dirk Baumeister am 05 Januar, 2006 um 16:51:58:

Ich möchte Herrn Baumeister kurz ergänzen. Wenn es sich um einen großen Häuserblock handelt, der nur straßenrandnah bebaut ist, dann kann man das Innere des Blocks auch als Aussenbereich definieren, obwohl das Gebiet mitten in der Stadt liegt. Im Allgemeinen kan man sowas sehr schnell beim Planunsgamt rausfinden. Dort gibt es Flächennutzungspläne, in die man Einsicht nehmen kann. Die meisten Häuserblöcke, die bebaut sind, zählen vollständig zum Innenbereich.


: Innenbereich ist alles was "im Zusammenhang" bebaut ist, also mehrer Häuser, die eine zusammenhängende Einheit bilden (Geltungsbereich §34 BauGB). Dann gibt es noch Bereiche für die ein B-Plan gilt oder bald gilt (Geltungsbereich §30 bzw. §33 BauGB). Alles andere ist Außenbereich (Geltungsbereich §35 BauGB).

: Es könnte sein, dass die hinter Flucht der Häuser der zweiten Reihe die Grenze des Innenbereiches darstellt. Demnach wäre die dritte Reihe Außenbereich und eine Bebauung unter speziellen Voraussetzungen des §35 BauGB zulässig.

: : Was bitte schön ist ein Außen - und was ein Innenbereich.
: : Habe gehört das es auch von diesem Bereich abhängt, ob mein Haus in der 3. Reihe (siehe Forumsfrage weiter unten) gebaut werden darf.
: : Gruß Jutta




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