Stellplatz Länge


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Abgeschickt von Birgit Joost am 09 Januar, 2006 um 10:43:47

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu Stellplatzlängen. Ein Stellplatz ist in der Anlage zur Teilungserklärung auf einer Flurzeichnung mit 2,50 m x 5m Länge eingezeichnet. Nach vorne Bürgersteig, nach hinten folgt ein Gefälle von ca. 2 bis 3 m. Tatsächlich hat der geplasterte Stellplatz nur 4,70m. Gibt es irgendwelche Bestimmungen in der Landesbauverordnung, daß evtl. "Überstände" aufgrund des folgenden Abhanges zur Stellplatzlänge dazugezählt werden können?
Vielen Dank für Ihre Information.
B. Joost




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