Re: Zahlung auf Bankbürgschaft für Mängelgewährleistung


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Abgeschickt von Foni am 09 Januar, 2006 um 11:05:45:

Antwort auf: Zahlung auf Bankbürgschaft für Mängelgewährleistung von Frank am 08 Januar, 2006 um 16:15:21:

Sie müssen auch im Falle der Insolvenz die vorhandenen Mängel mit Fristsetzung beim Insolvenzverwalter anzeigen. Diesem obliegt die Geschäftsführung und dieser kann die Mängel auch im Insolvenzfall beseititgen lassen. Ggf. gibt es eine Nachfolgefirma die die Gewährleistungsansprüche übernommen hat. Dieser formelle Weg ist wichtig. Sollte der Insolvenzverwalter die Mängel nicht beheben können Sie diese aus der vorliegenden Bankbürgschaft beseitigen. Forndern Sie aus der Bürgschaft einen Vorschuß von der Bank und beseitigen sie damit die Mängel. Zum schluss rechnene Sie mit der Bank ab. Ggf. zahlen Sie zurück oder die Bank zahlt noch den Restbetrag. Das Verfahren mit dem Vorschuß hat den Vorteil, dass Sie sicher sein können, das die Bank auch zahlt und sie nicht später auf den Kosten sitzenbleiben, weil evt. irgendwas nicht wirksam vereinbart wurde. Wichtig ist aber, dass sie vor Inanspruchnahme die Mängel beim Insolvenzverwalter unter Fristsetzung anzeigen. erst wenn die Frist abgelaufen ist, besitzen Sie einen Anspruch auf Ersatzvornahme.



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