Re: Durchbruch in den Dachboden, Wendeltreppe


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Abgeschickt von hhe am 09 Januar, 2006 um 13:08:15:

Antwort auf: Durchbruch in den Dachboden, Wendeltreppe von Nadja Klinger am 09 Januar, 2006 um 12:22:31:

Hallo Nadja !

Da hier ein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Durchbruch von Wänden und Decken) geplant ist, ist zuerst die Eigentümergemeinschaft zu fragen. Es entsteht eine sog. Maisonette-Wohnung. Die Wertsteigerung ist evtl. beträchtlich. Die Eigentümer müssen alle zustimmen. Vieleicht ist in der Teilungserklärung (im Grundbuch eingetragen) hier etwas anders geregelt. Der Hausverwalter gibt hier auch Auskünfte.

hhe

: Liebes Forum,

: auf Grund unseres bald auf die Welt kommenden Nachwuchses überlegen mein Freund und ich, ob wir in unserer Eigentumswohnung im 2 OG einen Durchbruch in den ausgebauten und von uns als Nutzfläche mitgekauften Dachboden machen. Wir würden somit gerne den Dachboden über eine Wendeltreppe und nicht wie zur Zeit über den Hausflur erreichen wollen, so dass man halt einfach eine Wohnung auf 2 Ebenen hat. Wissen Sie eventuell, was man hierfür alles zu beachten hat, wen man fragen und welche Genehmigungen man einholen muss? Über eine Antwort würden wir usn sehr freuen - im Voraus vielen lieben Dank





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