Re: Durchbruch in den Dachboden, Wendeltreppe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Januar, 2006 um 17:38:37

Antwort auf: Re: Durchbruch in den Dachboden, Wendeltreppe von Jojo am 09 Januar, 2006 um 16:10:47:

Der statisch relevante Teil der Geschossdecke ist ebenfalls Bestandteil des Gemeinschaftseigentum und da sie genau dort ein Loch hinein machen wollen ist die Eigentümergemeinschaft eben betroffen und sollte/muß zustimmen. Wenn die Wand zwischen Küche und Esszimmer eine tragende Wand wäre, müssten Sie auch für die Durchreiche die Eigentümergemeinschaft fragen. Außerdem ändern Sie die Nutzung des Dachbodens von "Abstellraum" in "Wohnraum". Das hat voraussichtlich Auswirkungen auf die Miteigentumsanteile, die in den meisten Fällen auf die Wohnfläche bezogen sind. Für die Änderung der Nutzung und die baulichen Maßnahmen müsste ein Antrag bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden, vorausgesetzt die Zustimmung der anderen Eigentümer liegt vor. Statische Berechnung, Bauzeichnungen usw. sind dann Bestandteile des Bauantrages. Weiterhin sollte geprüft sein, ob es Auswirkungen auf Brandschutzanforderungen hat, wenn Teile des Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden.

: Hallo,

: warum muss ich denn die Eigentümergemeinschaft fragen, wenn ich von meiner Wohnung einen Durchbruch in meinen Dachboden mache? Ich würde ja auch nicht fragen, wenn ich von der Küche eine Durchreiche ins Esszimmer einrichten will. gemeinschaftseigentum wird dabei doch gar nicht berührt. Ich könnte mir ggf. jedoch vorstellen, dass man für solch einen Eingriff eine Statik benötigt und dass die Eigentümergemeinschaft eine solche Statik und sonstige Prüfungen fordern kann, um die Standsicherheit und Wohnqualität im Haus nicht zu beeinträchtigen. Wenn alles ordentlich gemacht wird (z.B. auch Schallschutz und Heizung), wird die Eigentümergemeinschaft nichts dagegen tun können.

: Ist aber nur eine Bauherrenmeinung!

:
: : Hallo Nadja !

: : Da hier ein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Durchbruch von Wänden und Decken) geplant ist, ist zuerst die Eigentümergemeinschaft zu fragen. Es entsteht eine sog. Maisonette-Wohnung. Die Wertsteigerung ist evtl. beträchtlich. Die Eigentümer müssen alle zustimmen. Vieleicht ist in der Teilungserklärung (im Grundbuch eingetragen) hier etwas anders geregelt. Der Hausverwalter gibt hier auch Auskünfte.

: : hhe

: :


: : : Liebes Forum,

: : : auf Grund unseres bald auf die Welt kommenden Nachwuchses überlegen mein Freund und ich, ob wir in unserer Eigentumswohnung im 2 OG einen Durchbruch in den ausgebauten und von uns als Nutzfläche mitgekauften Dachboden machen. Wir würden somit gerne den Dachboden über eine Wendeltreppe und nicht wie zur Zeit über den Hausflur erreichen wollen, so dass man halt einfach eine Wohnung auf 2 Ebenen hat. Wissen Sie eventuell, was man hierfür alles zu beachten hat, wen man fragen und welche Genehmigungen man einholen muss? Über eine Antwort würden wir usn sehr freuen - im Voraus vielen lieben Dank





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