Riss in der Decke - Einbehalt bei Bauträger


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Abgeschickt von irie-woman am 09 Januar, 2006 um 23:20:59

Wir haben nach Einzug /Neubau einen Riß in der Kellerdecke festgestellt, der lt. Maurer beim Transport der frisch gefertigten Betonplatten entstanden ist.
Wir müssen nun den Schaden dem Bauträger melden.
Wie ist vorzugehen? Sollen wir eine Reparatur oder eine Entschädigung (in welcher Höhe) verlangen.
Der Riss hat sich seit 6 Wo. nicht verschlimmert.




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