Re: Riss in der Decke - Einbehalt bei Bauträger


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Foni am 10 Januar, 2006 um 11:03:27:

Antwort auf: Riss in der Decke - Einbehalt bei Bauträger von irie-woman am 09 Januar, 2006 um 23:20:59:

Eine Filligrandeckenplatte ist die untere Bewehrung im Deckensystem. Sollte hier ein Transporschaden entstanden sein, sollte man dies vor Abnahme anzeigen. Sollte die Abnahme schon erledigt sein, was durch den Einzug anzunehmen ist, bzw. das Werk auch in Gebrauch genommen wurde, dann sollte man dies auf jeden Fall auch anzeigen. Die Beweislast liegt dann aber beim AG. Notfalls müssen Sie dann einen Gutacher hinzuziehen, der den Schaden bewertet.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]