Re: Wasserschaden / Silikonfuge


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Abgeschickt von Foni am 10 Januar, 2006 um 11:24:57:

Antwort auf: Wasserschaden / Silikonfuge von Michael am 10 Januar, 2006 um 09:43:04:

Dies ist eine Frage für´s Verischerungsrecht. Versicherungsbedingungen sind zum Teil unterschiedlich. Fest steht, dass Silikonfugen zu warten sind. Gibt es einen Ausschluss der Versicherung bei fehlender, bzw. mangelhafter Wartung? Selbst wenn es den geben sollte, wer ist laut Mietvertrag für solche Reparaturen zuständig?Mieter oder Eigentümer? Wenn die Leistungswasserversicherung nicht aufkommt, müsste dann nicht die private Haftpflicht des Mieters für Schäden am Gebäude oder anderer Mieter aufkommen?





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