Sichtschutz vor Nachbarfenster


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Abgeschickt von Sander am 10 Januar, 2006 um 14:30:16

Fallbeispiel: Geht man davon aus, dass zwei Doppelhäuser um ca. 3 m versetzt erbaut sind und von dem vorstehenden Haus ein Seitenfenster unmittelbar auf die Terasse des Nachbarn zeigt und der Abstand zum
Nachbarfenster kleiner ist als 60 cm, wie weit müsste der Abstand sein, den man einhalten müsste um einen Sichtschutz zu installierten? Eine Baugenhemigung für diese heute unzulässige Bauweise würde aus dem Jahr 1970 vorliegen !



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