Re: Baugenehmigung bei Fenster nach 20 Jahren?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2006 um 15:29:19

Antwort auf: Baugenehmigung bei Fenster nach 20 Jahren? von Alexandra am 10 Januar, 2006 um 12:21:46:

Sie haben zwar gekauft aber nicht geprüft, ob das was sie kaufen auch genehmigt ist. Es kann sogar passieren, dass ein Gebäude gekauft wird, sich später herausstellt, dass das Gebäude nicht genehmigt ist und nicht genehmigt werden kann und der Käufer anschließend den Abriss durchführen und auch bezahlen muß. Gegenüber der Behörde ist die Sache eindeutig: "nicht genehmigt" erfordert Rückbau oder nachträgliche Genehmigung. Unabhängig davon kann man natürlich prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können, weil z. B. auf die Eigenschaft "nicht vorhandene Genehmigung" nicht hingewiesen wurde.

: Ich habe vor ca. 3 Jahren ein altes Fachwerkhaus gekauft. Nun verlangt die Gemeinde von mir, dass ein Fenster entferne, dass aber schon ca. 20 Jahre "drin" ist, weil ich keine Genehmigung dafür habe. Ist das überhaupt rechtens? Ich habe das Haus gekauft wie es ist und wenn ich jetzt zig Änderungen durchführen muss stellt das erhebliche Kosten für mich dar.





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