Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2006 um 23:25:11

Antwort auf: Abstandsflächen von Petra W. am 10 Januar, 2006 um 16:02:34:

Die Angabe der Abstandflächen ist Bestandteil eines ordentlichen Bauantrages. Bei Erstellung eines amtlichen Lageplans zum Bauantrag gehört die Berechnung und Darstellung je nach Bundesland zu den Leistungen des Architekten oder Vermessungsingenieurs.

: Nach Vermessung des Grundstücks fehlte bei Bauantragstellung die Berechnung und Eintragung der Abstandsflächen. Ist dieses Bestandteil einer ordentlichen Vermessung oder wird so etwas immer extra ausgeführt?





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