Re: hilfe!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2006 um 12:57:54

Antwort auf: hilfe! von Thomas Plininger am 11 Januar, 2006 um 04:05:27:

Die Anforderungen sind so individuell und von der speziellen Situation abhängig, dass Sie gute und richtige Informationen nur direkt bei Ihrer Gemeinde (Ordnungsamt, Bauamt) erhalten werden oder sich durch die IHK unterstützen lassen. Baurechtliche und bautechnische Fragen zu bestimmten Auflagen wird Ihnen vermutlich am besten ein Architekt aufzeigen können, der dann auch evtl. erforderliche Anträge für Umbauten o. ä. stellen könnte.

: Habe eine eher spezielle Frage. Ich hoffe es findet sich jemand der mir trotzdem ein wenig behilflich sein kann.
: Ich habe vor einen Biergarten zu eröffnen.
: Das Gelände hierfür befindet sich angrenzend zu einem bereits bestehenden Landgasthof. Früher wurde das Areal als Pferekoppel genutzt. Welche Bauauflagen ergeben sich jetzt für besagtes Vorhaben. Ich habe von einem Abwassergesetz gehört und kann mir denken dass auch umweltschutzbestimmungen, brandschutzverordnungen und andere bauauflagen von bedeutung sein können. was habe ich also jetzt konkret anzumelden, zu überprüfen und zu behahlen.
: vielen dank im voraus.





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