Re: Abstand(s)flächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2006 um 22:29:07

Antwort auf: Abstandsflächen von Petra W. am 11 Januar, 2006 um 20:51:46:

Das hängt davon ab, was Sie bei wem beauftragt haben. Und auch ein wenig davon in welchem Bundesland Sie sind.
Als Architekt plane ich so, dass die Abstandflächen nicht überschritten werden und muß die Abstandflächen im Entwurf schon ermitteln. Daher betrachte ich diese Ermittlung als Bestandteil der Grundleistung beim Entwurf. Die Darstellung im Lageplan ist in NRW und BW regelmäßig Grundleistung beim Vermessungsingenieur.

: Sehr geehrter Herr Baumeister,

: vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Habe da noch eine Frage: Für die Erstellung und Berechnung der Abstandsflächen habe ich eine zusätzliche Rechnung erhalten. Ist das korrekt oder ist das im Preis für einen "normalen" Vermessungsauftrag enthalten?
: Vielen Dank für Ihre Antwort.

: Mit freundlichen Grüßen
: Petra W.





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