Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren?


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Abgeschickt von M. Büttner am 12 Januar, 2006 um 10:27:05

Antwort auf: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren? von Bernd Rangel am 11 Januar, 2006 um 14:43:58:

Das Umlegung ist gebunden an das Aufstellungsverfahren zum B - Plan. In diesem Verfahren werden Sie mindestens zweimal beteiligt (auf die Bekanntmachungen der Gemeinde achten!) und können Ihre Bedenken vortragen. Die Gemeinde hat alle vorgetragenen Belange sachgerecht abzuwägen. Die Neuplanung einer öffentlichen Straße auf privatem Grund ist ausgesprochen schwierig zu begründen und meist nur realisierbar, wenn es wirklich keine Alternativtrasse gibt; dazu müssen Untersuchungen zu allen möglichen Alternativen vorliegen. Die ehemalige Industriefläche muss doch auch schon vorher eine öffentliche Erschließung gehabt haben...
Dazu kommt, dass der Verlauf der Straße "hinter ihrer Terrasse" vermutlich schon aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ausscheidet; hier muss die Gemeinde Gutachten erstellen.
Tragen Sie rechtzeitig alle Bedenken bei der Gemeinde vor, am besten mit fachlicher Unterstützung (Planer, Anwalt). Falls der B-Plan wirksam werden sollte, bleibt Ihnen immer noch die Normenkontrollklage.
Viel Glück
M. Büttner




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