Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 12 Januar, 2006 um 11:21:48

Antwort auf: Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren? von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2006 um 18:34:13:

: Im Rahmen des Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan werden Sie doch direkt durch die Gemeinde angeschrieben und um Anmeldung von Bedenken und Anregungen gebeten. Im Rahmen dieser Aufforderung haben Sie die Möglichkeit sich zu beteiligen. Eine zweite Gelegenheit ergibt sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes.

Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird man gerade n i c h t angeschrieben, da muss man schon die öffentlichen Bekanntmachungen verfolgen. Angeschrieben wird man dann in einem ggf. stattfindenden Umlegungsverfahren. Dann ist es aber für planungsrechtliche Einwendungen meist zu spät.




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