Re: Jagdhütte im Außenbereich; nicht mehr vorhandene Baugenehmigung


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Abgeschickt von L.Wolff am 12 Januar, 2006 um 12:53:41

Antwort auf: Jagdhütte im Außenbereich; nicht mehr vorhandene Baugenehmigung von Wolf am 06 Januar, 2006 um 12:30:58:

: Wer kann mir einen guten Rat geben oder vergleichbare Fälle nennen, die mir helfen, einen drohenden Abriß der Jagdhütte zu verhindern?

: Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:

: • Die Jagdhütte, um die es geht (gelegen in Süd-Hessen), wurde Anfang der 40er-Jahre von dem Onkel des derzeitigen Eigentümers mit allen erforderlichen Genehmigungen auf einem Grundstück im Außenbereich errichtet; alle Genehmigungspapiere sind in den Wirren des Krieges (Bombardierung Frankfurt) verloren gegangen.
: • Der derzeitige Eigentümer hat die Jagdhütte 1958 von seinem Onkel erworben
: • Auf dem Grundstück steht neben der einfachen Jagdhütte ein Toilettenhäuschen und ein Geräteschuppen für Gartenwerkzeuge. Auf Anweisung der Gemeinde wurde das Grundstück 1966 mit einem Maschendrahtzaun mit Metallpfosten eingefriedet. Auf dem Grundstück wurden vor etwa 50-60 Jahren Bäume gepflanzt, die sich inzwischen zu einem entsprechenden Baumbestand entwickelt haben.
: • In 2001 erging eine bauaufsichtliche Verfügung, daß sämtliche auf dem Grundstück errichteten baulichen Anlagen innerhalb von 2 Monaten zu entfernen seien. Gleichzeitig wurde dem Eigentümer untersagt, die baulichen Anlagen zu nutzen und Zwangsgelder angedroht.
: • Der Eigentümer streitet seitdem mit der Bauaufsicht vor den zuständigen Gerichten und kämpft um den Erhalt der Hütte
: • Zentrales Problem ist, daß die seinerzeit erteilten Baugenehmigungen aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg nicht mehr vorhanden sind.

: Für jeden guten Rat und vor allem Hinweise, wie vergleichbare Fälle z.B. in anderen hessischen Landkreisen gehandhabt werden/wurden, wäre ich sehr dankbar.

: Besten Dank im Voraus.

Einen Ratschlag kann ich leider nicht geben, da die Rechtslage eigentlich klar ist; eine nachträgliche Baugenehmigung im Aussenbereich ist ebenfalls auszuschliessen.
Da ich dieses Problem ebenfalls kenne, ist nach meinen bisher gesammelten Infos einfach auf die Verhältnismäßigkeit der Dinge abzustellen und zu appellieren; alle nur erdenklichen Tatbestände sind aufzuführen z.b. ist im Grundbuch bzw. Flurkarte als Nutzung "Gebäude- u. Freifläche" sowie "Erholung oder Wochendhaus" bezeichnet, sind bereits mehrer Kaufverträge geschlossen worden, in denen der Hinweis auf bestehende Jagdhütte erfolgte und wo die Gemeinde wegen Vorkaufsrecht angefragt wurde und nie eine Anmerkung getätigt hat. All solche Umstände könnten eventuell helfen eine Bestandduldung zu erreichen.
Der Ausgang des Verfahrens, mit den richterlichen Begründungen würde mich sehr interisieren.





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