Abgeschickt von Ben am 12 Januar, 2006 um 19:51:30
Hallo liebe Forumsleser. Ich habe da eine Frage: Mal angenommen der bauleitende Architket eines sich im Bau befindenden Einfamilienhauses bestätigt per Bautenstandsbestätigung mit Stempel und Unterschrift die Fertigstellung eines Bauabschnittes, um dem Verkäufer ( Bauträgervertrag) zu einer vorgezogenen Abschlagszahlung zu verhelfen. Macht er dann was falsch ?
Besten Dank im voraus
Ben