Re: Wasch- und Trockenraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2006 um 20:29:43

Antwort auf: Wasch- und Trockenraum von Stefan Hornung am 13 Januar, 2006 um 12:09:15:

In NRW ist die Einrichtung von Trockenräumen in §49 (6) BauO NRW erwähnt: "Für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sollen ausreichend große Trockenräume zur gemeinschaftlichen Benutzung eingerichtet werden."
Die Verwaltungsvorschrift ergänzt: "Als ausreichend kann eine Größe von 3 m² je Wohnung mindestens jedoch 15 m² angesehen werden." Weiter wird noch ausgeführt, dass auch eine Anordnung in Nachbargebäuden möglich ist und ganz auf Trockenräume verzichtet werden kann, wenn aufgrund der Ausstattung mit Trockengeräten offensichtlich kein Bedarf besteht.
Beide Quellen liefern keine Hinweise auf die notwendige Ausstattung mit Heizkörpern.

: Gibt es eine allgemein gültige Definition für einen Wasch und Trockenraum?
: Muss ein Wasch- und Trockenraum zwingend mit einer Heizung ausgerüstet sein? Unser Bauträger sagt nein, aber der raum, der im Keller liegt, ist viel zu kalt und zu feucht, um dort Wäsche trocknen zu können.





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