Schuppen ohne Baugenehmigung/Beseitigungsanspruch?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Martin am 13 Januar, 2006 um 20:54:25

Auf unserem Grundstück steht, direkt an die Grundstücksgrenze (also ohne Einhaltung von Abstandsflächen) gebaut, eine Garage, die inzwischen als Schuppen genutzt wird. Der Schuppen ist zu groß, um genehmigungsfrei zu sein, es existiert jedoch auch keine Genehmigung, da die Errichtung zu Urgroßvaters Zeiten, also in den 1930er Jahren sozusagen als "Schwarzbau" stattfand.
So, nun habe ich ein paar Fragen. :)
1) Gibt es inzwischen einen Bestandsschutz?
2) Oder könnte der Nachbar wegen der Grenzbebauung eine Beseitigungsverfügung erwirken?
3) Und wie sieht es aus, wenn der besagte Nachbar ebenfalls sein ebenfalls direkt an der Grundstücksgrenze gebautes Wohnhaus um eine Etage aufstocken will. Kann er dann ohne Zustimmung bauen, da ja der Schuppen auch an der Grenze steht?
4) Wie sieht es im Fall 3) mit der Notwendigkeit der Eintragung einer Baulast aus?

Puh, jede Menge Fragen, ich hoffe auf helfende Antworten und bedanke mich schonmal ganz herzlich!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]