Re: Muss Bebauungsplan sich in Umgebung einfügen?


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Abgeschickt von Markus Fingder am 15 Januar, 2006 um 10:26:57:

Antwort auf: Re: Muss Bebauungsplan sich in Umgebung einfügen? von Dirk Baumeister am 14 Januar, 2006 um 22:51:58:

Hallo Herr Baumeister,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der Frage bzgl. des Bestandschutzes zielte eigentlich auf eine andere Antwort. Zur Zeit gibt es sowohl ein- als auch zweigeschossige Häuser. Wenn die Stadt nun im B-Ülan die geschossigkeit auf 1 begrenzt und die Bebauungstiefe auch, dann bekommen wir einfach nicht mehr die Wohnfläche, die wir gerne hätten. Wenn es nun allerdings Vorgaben gäbe, die besagen, dass ein B-Plan auch in gewisser Weise den aktuellen Zustand wiederspiegelt, dann dürfte die Stadt die Geschossigkeit nicht auf 1 begrenzen.

Das wäre natürlich etwas anderes, wenn auf unserer Strasse nur eingeschossige Häuser stehen und ein Ausreißer dabei ist.

Ferner sagten Sie, dass unsere Vorsprache nicht der alleinige Anlass für die Entscheidung, einen Plan aufzustellen, gewesen sein wird. Die Gemeinde darf doch einen Plan nur aufstellen, um damit Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Heisst das dann im umkehr, dass noch jemand anderes etwas baue wollte, das der Stadt nicht gefällt?

Danke,

Markus
: Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alleine das Vorsprechen eines Bürgers oder Eigentümers zum Anlass genommen wurde um einen B-Plan aufzustellen.

: Die bereits zu Recht erstellten Gebäude werden nicht durch die Aufstellung des B-Plan zu "Unrecht". Nur wer in diesem Bereich etwas neues bauen möchte oder Altes verändert muß sich nach den Vorgaben und Festlegungen des B-Planes richten um eine Genehmigung zu erhalten. Was bisher dort zu Recht steht darf auch weiter dort mit "Bestandsschutz" stehen bleiben.

: : Hallo,

: : ich habe eine Frage bzgl. eines Bebauungsplanes. Wir haben letztens mündlich beim Bauamt vorgesprochen, um dort unser Bauvorhaben für ein Wohnhaus zu präsentieren. Man soll ja immer erst mit der Gemeinde Rücksprache halten, bevor man etwas plant, was nicht genehmigt wird. Unsere mündliche Vorsprache wurde dann zum Anlass genommen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Wir wollen nämlich die Rückseite unseres Hauses etwas weiter in den Blockinnenbereich bauen als es bei den umliegenden Häusern der Fall ist. Da wir uns damit nicht in die Umgebung einfügen, hätte die Stadt auch einfach ablehnen können.
: : Beim Nachdenken über einen Bebauungsplan sind mir dann einige Fragen gekommen, die mir vielleicht jemand beantworten kann:

: : - die Stadt darf nicht aus reiner Lust und Laune einen B-Plan aufstellen. Reicht als Begründung dafür schon unser mündliches Vorsprechen? Schliesslich weiss die Stadt noch gar nicht, ob wir auch wirklich einen Bauantrag stellen werden und wenn wir dies nicht täten, dann gäbe es auch keinen Anlass für eine Planaufstellung

: : - in wie weit muss ein B-Plan sich der aktuellen Situation anpassen? Zur Zeit gibt es teils zweigeschossige Gebäude. Darf ein B-Plan die Geschossigkeit auf 1 begrenzen, obwohl dann viele Bestandshäuser dem Plan widersprechen? Ggf. würde wir nämlich auch 2geschossig bauen anstatt eingeschossig mit einer großen Grundfläche.

: : Danke,

: : Markus Fingder




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