Re: Fluchtweg


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Abgeschickt von Felix am 16 Januar, 2006 um 12:42:04

Antwort auf: Re: Fluchtweg von K.D. am 29 April, 2005 um 13:29:26:

: Rettungswege sind jederzeit frei und zugänglich zu halten und dürfen nicht versperrt oder verstellt werden.
: Sollten diese verschlossen werden, isst ein sogenanntes Panikschloss zu verwenden.
: Diese lassen sich von außen nur mit Schlüssel öffnen und von Innen trotz zugeschlossen meist durch Umlegen eines Hebels (wie eine Türklinke) öffnen.

Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage?




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