Re: Carport in Bayern genehmigungspflichtig?


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Abgeschickt von passau am 16 Januar, 2006 um 13:04:57

Antwort auf: Carport in Bayern genehmigungspflichtig? von Robert Wölfel am 11 Januar, 2006 um 13:17:39:

Eine kurze Frage, die aber leider nicht so einfach zu beantworten ist: Ein Carport ist bis zu 75 m³ genehmigungsfrei, außer im Außenbereich. Ob das Grundstück im Außenbereich liegt, ist bei der Gemeinde oder beim Landratsamt zu erfragen. Auch ein solcher genehmigungsfreier Carport muss aber z. B. Abstandsflächen oder Festsetzungen eines Bebauungsplans einhalten. Vom Grundsatz her reichen 3 m Abstand zur Grenze aus, wenn der Carport nicht größer als 50 m³ ist; wenn er größer ist, beträgt der Abstand 5 m. Für eine Grenzbebebauung wird es noch komplizierter: Dann darf der Carport nicht länger als 8 m, im Mittel nicht höher als 3 m und die gesamte Grenzbebeauung nicht mehr als 50 m² sein. Sicherheitshalber den konkreten Einzelfall mit den freundlichen Kollegen im Landratsamt durchsprechen, das erspart Ärger.



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