Abgeschickt von passau am 16 Januar, 2006 um 13:08:29
Antwort auf: Sichtschutz vor Nachbarfenster von Sander am 10 Januar, 2006 um 14:30:16:
Im Regelfall kann man sagen, dass 3 m Grenzabstand für einen Sichtschutz ausreichen dürften. Sicherheitshalber sollte man aber beim Landratsamt nachfragen, da es z. B. anderslautende Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder in einer gemeindlichen Satzung geben könnte.