Re: Leitungsrecht/ Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von passau am 16 Januar, 2006 um 13:13:34

Antwort auf: Leitungsrecht/ Grunddienstbarkeit von Katrin am 09 Januar, 2006 um 20:42:18:

Als erstes würde ich im Grundbuch nachschauen, wo welche Leitungs- oder sonstigen Rechte genau eingetragen sind. Dann würde ich mich bei der Gemeinde oder beim Landratsamt erkundigen, wo eine Bebauung möglich ist, z. B. anhand eines Bebauungsplans und dessen Festsetzungen. Zum Schluss würde ich diese Planung im Entwurfsstadium sicherheitshalber noch mit der Stromgesellschaft und der Bahn abstimmen, um böse Überrraschungen zu vermeiden. Damit ist sichergestellt, dass später kein Abriß droht.



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