Re: 2. Rettungsweg


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Abgeschickt von Schröer am 10 April, 2005 um 20:56:16:

Antwort auf: 2. Rettungsweg von Markus Lauth am 10 April, 2005 um 12:48:55:

Ja Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Bei diesen Höhen fällt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr aus. Der zweite Rettungsweg muss im Gebäude selbst vorhanden sein.Darüber hinaus gestalten sich mit zunehmender Höhe die Lösch- und Rettungsarbeiten schwieriger und zeitraubender. Da normale Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen, werden ab einer bestimmten Höhe Feuerwehraufzüge notwendig. Des weiteren werden trockene oder nasse Steigleitungen oder beides für die Löschwasserversorgung benötigt.
Der Rettungsweg nach unten ist also nur eine Sache. Denn schnell ist auch der erforderliche Wasserdruck zur Feuerbekämpfung am Ende. Sind nicht Druckerhöhungsanlagen, Wandhydranten oder Sprinkler wie in modernen Hochhäusern eingebaut, sind die am meisten gebräuchlichsten Feuerwehrpumpen schnell mit Ihrem Förderdruck am Ende. Tragbare Kraftspritzen müssen als Relais in verschiedenen Höhen angeordnet werden.
Schwierig...echt keine Ahnung.
Aber da kann man viel falsch machen also Brandschutzexperten suchen und sich ordentlich beraten lassen weil die haften dann:



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