Re: Bauliche Veränderung am Sondereigentum in Tiefgarage


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Abgeschickt von Theo am 17 Januar, 2006 um 14:15:05:

Antwort auf: Bauliche Veränderung am Sondereigentum in Tiefgarage von Heribert Hess am 16 Januar, 2006 um 23:43:23:

Ja derartiges ist zustimmungspflichtig wenn Löcher in Gemeinschaftswände gebohrt werden etc. wie sich auch überall im Internet finden läßt


: Handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Bauliche Veränderung, wenn ein Eigentümer eines bestimmten, im Grundbuch auf ihn eigetragenen Tiefgaragenplatzes, diesen mit einem Gittertor und Gitterseitenwänden fachgerecht eingrenzen lässt? Die Garage soll zu Geschäftszeiten allgemein zugänglich sein und über eine große Anzahl von Stellplätzen verfügen. Feuerpolizeiliche Vorschriften sollen dabei nicht beeinträchtigt werden. Diesbezügliche Vorschriften in der Teilungserklärung oder eine Nutzungsänderung soll es durch die Maßnahme nicht geben.





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