Bauernhof Gasthof Bestandsschutz


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Abgeschickt von kunigunde 1288 am 17 Januar, 2006 um 15:28:28

Hallo Zusammen!
Ich habe von einer Gesetztesänderung in NRW gehört und möchte gerne mal Eure Meinung hören.
Das Gesetz bezieht sich auf die verlängerung der "7-Jahresfrist" bei Bauerhöfen im Außenbereich. (Baugesetz § 35)
Unsere Situation: ein Bauernhof, Entpriviligierung 5/2005, mit einer ehemaligen Gaststätte (seit ca.15 Jahren geschlossen). Wir möchten hier gerne wohnen und unsere Pferde halten und man sagte uns, daß wir die Gaststätte nicht zum Wohnen nutzen dürfen. Wir müßten eine Nutzungsänderung beantragen, die wir nach dem § 35 vielleicht nicht bekommen würden, da wir keine Landwirte sind. Die Räume der Gaststätte befinden sich im EG des Wohnhauses und der hintere Bereich des EG ist seit über 100 Jahren eine Wohnung. Ein B-Plan gibt es nicht. Hat jemand eine ähnliche Kostellation? Ich würde mich gerne mit jemandem austauschen ....Was kann uns denn passieren, wenn wir die Gaststättenräume als z.B. Wohnszimmmer und Schlafzimmer nutzen würden? Kann man uns aus dem eigenen Haus werfen?




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