Bayern: Wann ist ein Garten vor dem Haus ein Vorgarten?


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Abgeschickt von Alexander Böck am 17 Januar, 2006 um 21:43:54

Ich finde keine Hinweise im Netz zu folgender Frage:

Wenn ein Haus auf der Rückseite einen sehr kleinen Garten, eigentlich nur aus einer Terrasse bestehend hat, und eine wesentlich größere Fläche Garten vor dem Haus hat - ist das dann auch ein Vorgarten der unter die Satzung für Einfriedungen und Vorgarten fällt?
Im konkreten Fall geht es natürlich um den Bau eines Gartenhäuschens. Der Garten hinten raus wäre viel zu klein dafür.
Vielen Dank für Meinungen und Ansichten.




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