Re: Ordnungswidrigkeit Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jochen am 18 Januar, 2006 um 15:15:14

Antwort auf: Re: Ordnungswidrigkeit Baugenehmigung von Karl am 13 Januar, 2006 um 11:58:08:

schon traurig irgendwie, dass da jeder so sein eigenes Süppchen kochen darf und keiner hat so richtig Einblick. Danke für die Antwort

Gruss Jochen


: Das geht ja noch, da kenn ich auch andere Summen. In der Verwaltungspraxis haben sich bestimmte Betragshöhen als üblich und angemessen erwiesen, die auch in Tabellen bzw. in der Literatur festgehalten sind, aber im Internet sind diese bislang soweit ersichtlich nicht zu finden.

: Gruß

: Karl

: : Für das Errichten eines Gartenhauses lag die Baugenehmigung zwar vor, jedoch nicht die Baufreigabe da der Standsicherheitsnachweis noch fehlte. Vor dem Winter wurde (ohne Baufreigabe) noch das Fundament gegossen, was für eine Ordnungswidrigkeit ausreichte. Die Ordnungswidrigkeit beläuft sich jetzt mit Gebühr auf ca. 274 Euro. Kann mir jemand sagen nach welchem Ermessen die Behörde auf so eine astronomische Summe kommt? Gibt es da eine Tabelle oder kann das jeder Beamte nach Tageslaune festsetzen?
: :





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]