Abstützung des Grundstücks in Hessen: Ich oder Nachbar?


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Abgeschickt von Heydi24 am 18 Januar, 2006 um 20:27:43

Hallo,

unser Reihenendhaus von 2005 liegt 80 cm höher als das 6 m entfernte nächste Haus, das sich gerade in Bau befindet. Weiß jemand, wer für die Abstützung des Grundstücks (z.B. mit Winkelsteinen) aufkommen muss? Eigentlich waren wir ja nun zuerst da und was kümmert es mich, wenn mein Nachbar deutlich niedriger baut...? Allerdings ist das Gelände insgesamt auch leicht seitlich abschüssig. Die Meinungen gehen hier irgendwie auseinander... Man kann für beide bzw. drei Varianten argumentieren. Hilfe!



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