Darf ich wegen Setzrissen bei meinem GU einen Gewährleistungseinbehalt machen


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Abgeschickt von Birgit Joost am 20 Januar, 2006 um 11:04:24

Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt folgenden Fall :

Neubau, Dachgeschoß
Wir haben die Malerarbeiten rausgenommen und selbst vergeben (Wischtechnik direkt auf Putz, Decken Rauhfaser). Vor Beginn der Arbeiten hat der Maler angezeigt, daß bereits and einer Stelle Risse im Putz (parallel zur Dachschräge) auftreten. Der Bauträger hat daraufhin nochmals den Verputzer durchgeschickt, die Risse beseitigen und den Kehlschnitt nacharbeiten lassen. Dann hat der Maler seine Arbeiten ausgeführt. Jetzt, nach ca. 2 Monaten, haben wir bereits wieder auf einigen Metern größere Risse.
Man muß nun wohl erstmal eine ganze Zeit abwarten bis man nacharbeitet.

Die Frage ist : wer ist hier in der Gewährleistung ? Der Maler ? Der GU ?
Der GU meint natürlich das wäre Aufgabe des Malers gewesen........
Wir denken, der GU ist dafür verantwortlich. Wenn wir uns entschieden hätten mit Rohputz in der Wohnung zu leben hätte es auch Risse gegeben und dann wär kein Maler da dem man die Schuld geben kann.

Wir haben die letzte Rate an den GU noch nicht bezahlt, da die Endabnahme des Gemeinschaftseigentums noch nicht erfolgt ist.
Darf ich von dieser letzten Rate einen Gewährleistungseinbehalt machen ? (wenn ja, welcher § erlaubt das ?)
In welcher Höhe ? Ich dachte daran vom Maler einen Kostenvoranschlag anzufordern und den Doppelten Betrag zurückzubehalten.

Vielen Dank im voraus für Ihre Information.
Birgit Joost




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