Re: Umwehrungen/Balkonhöhe


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Abgeschickt von Kenwood am 11 April, 2005 um 13:11:07:

Antwort auf: Umwehrungen/Balkonhöhe von Sylvia Herden am 11 April, 2005 um 08:03:55:

Guten Tag,
also das ist nicht schwer rauszufinden.
Die Mindesthöhe des Schutzes ist in der jeweiligen (Landes)Bauordnung in Übereinstimmungem mit DIN-Vorschriften (etwa DIN 1055 "Lastannahmen für Bauten") festgelegt und hängt von der Absturzhöhe ab. Meist sind es 90 cm bzw. 110 cm (ab 12 m Absturzhöhe). Der maximale Abstand der Geländer- oder Gitterstäbe untereinander darf nur 12 cm bzw. 14 cm betragen, damit ein Kinderkopf nicht hindurch kommt. Einfach das Bauamt fragen oder bei Herstellern von Balkongeländern nachfragen als wolle man ein neues kaufen.
Oder ganz hart:
§ 319 StGB Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder der Abbruch eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder leben eines anderen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerkes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Z.Bsp. LBauO-NRW § 41 Umwehrungen
(...)
4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:
1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,
2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m
Meist ließt man für Niedersachsen 90 cm, aber bin mir nicht sicher also fragen Sie mal rum:



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