Unichte Wasserleitungen in Verbindung mit §13 VOB


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Steffen am 21 Januar, 2006 um 10:32:19

In einem Neubau (Fertigbau; Gewerk Sanitär wurde durch den Bauträger vergeben) sind nach dem Einzug der Eigentümer an verschiedenen Stellen die Pressverbindungen der Wasserrohre undicht. Es wurden nun schon mehrfach Fliesen entfernt, die Rohre freigelegt und die T-Stücke nachgepresst. Nun ist aber immer noch bei der Druckprobe ein deutlicher Druckabfall zu verzeichnen, d.h. es sind noch weitere undichte Stellen vorhanden.
1. Kann gegenüber dem Bauträger eine komplette Neuinstallation der Wasserleitungen verlangt werden?
2. Welche Schadensersatzansprüche können geltend machen? (Unterkunft während Bauarbeiten, Reinigungskräfte, Professionelle Entfeuchtung, ...)
3. Welche Frist nach §13 VOB muss dem Bauträger für die Beseitigung der Mängel eingeräumt werden, damit sie angemessen ist.
4. Ist es notwendig, ein undichtes Element zur Analyse beim Hersteller einzusenden um die Ursache festzustellen?

Wenn möglich bitte Hinweise angeben, wo dies nachzulesen ist bzw. Rechtsprechungen hierzu.
Vielen Dank!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]