Ausübung des Vorkaufsrechts


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Abgeschickt von Gothe, Dieter am 21 Januar, 2006 um 16:46:04

Eine diplomierter Landwirt, der Miteigentümer einer Vermögensgemeinschaft (Adelsfamilie) ist, die mehrere hundert Hektar Landwirtschaftsfläche besitzt und verpachtet, erwirbt als natürliche Person eine rd. 2,5 ha große Fläche mit dem Ziel, diese danach an einen Haupterwerbslandwirt zu verpachten, der seinen Betrieb seit rd. 20 Jahren ausschließlich auf angepachteten Flächen ordnungsgemäß betreibt (Demonstrationsbetrieb Biologische Landweirtschaft).

Ein 67 (!) jähriger, unverheirateter und kinderloser Landwirt macht Vorkaufsrecht geltend. Das zuständige Amt versagt daraufhin ohne Anhörung des Erwerbers dem notariellen Kaufvertrag die Genehmigung.

Der fristgerechte Widerspruch wird demnächst vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt.

Frage: Ist die Verfahrensweise des Amtes unter Hinweis auf §§ 9 und 10 Grundstücksverkehrsgesetz überhaupt sachgerecht gewesen? Immerhin hat der Erwerber mehrfach u. ausdrücklich betont, die Fläche der gesunden Landwirtschaft per Pachtvertrag zu erhalten.




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