Gewährleistungseinbehalt und Skonto


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Abgeschickt von Heike Arnold am 21 Januar, 2006 um 22:14:27

Der Bauherr bekommt noch mehreren Abschlagsrechnungen die Schlussrechnung. Auf alle Rechnungen gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto. Da jedoch für die Gewährleistung noch keine Bankbürgschaft des Auftragnehmers vorliegt, werden die im VOB-Vertrag vereinbarten 5% von der Schlussrechnung auf ein Sonderkonto gebucht. Nach Bringen der Bankbürgschaft erhält der Auftragnehmer den Gewährleitungseinbehalt. Jetzt die Unklarheit: Kann man Skonto auf die gesamte Schlussrechnung abziehen oder nur auf den Betrag, welcher nach Abzug des Gewährleistungseinbehaltes dem Auftragnehmer überwiesen wird, da noch keine Bankbürgschaft vorliegt? Der Gewährleistungseinbehalt bezieht sich ja auf die Gesamtmaßnahme und nicht auf die Schlussrechnung.
Danke! MfG H. Arnold



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