Re: Wer bezahlt Bürgersteig Wiederherstellung?


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Abgeschickt von Ingo am 22 Januar, 2006 um 11:09:28

Antwort auf: Re: Wer bezahlt Bürgersteig Wiederherstellung? von Karl am 13 Januar, 2006 um 11:53:39:

: Hallo,

: es wäre ja zu schön, wenn das allgemein geregelt wäre. Leider sind die Vertragsbedingungen im inzelfall ausschlaggebend, wobei aber rein von der Wahrscheinlichkeit her gesehen bei einem reinen Bauträgerobjekt dieser meist auch den Stellplatz mangelfrei liefern muss, sofern keine abweichende Regelung enthalten ist. Was regelt Ihr Vertrag in Bezug auf den Stellplatz ? Ist dieser Stellplatz irgendwo im Bebauugsplan vorgeschrieben ?

: Gruß Karl

:
: : Hallo, ich habe ein Haus gekauft. Beim Bau und Anschluss wurde der vor dem Haus verlaufende Bürgersteig aufgerissen. Vor meinem Haus ist ein Stellplatz für mein Auto. Zum befahren musste der Bürgersteig abgesenkt werden. Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder trägt die Kosten der Bauträger? Wo kann ich Infos darüber finden?
: : Danke.

Hallo Karl,
Also, in den Zeichnungen der Bau und Ausstattungsbeschreibung ist vor meinem Haus ein Stellplatz Haus 2 eingezeichnet. Der Bauträger möchte von mir die Kosten für die Absenkung des Brügersteiges auf 5m (500€) erstattet haben. Schriftlich ist das nirgends festgehalten.
Gruss Ingo



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