Re: sachgesamtheiten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2006 um 18:14:46

Antwort auf: sachgesamtheiten von franzi am 22 Januar, 2006 um 10:21:13:

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf den Text des sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Dabei bezieht sich der §2 nicht expliziet auf Gebäude oder ähnliches. Demnach wären "Sachgesamtheiten" Dinge, die aus mehreren Einzelsachen bestehen, wie z. B. eine Kette, eine Sitzgruppe, usw. Denkmalschutzgebiete sind örtliche Zusammenhänge von Gebäuden, Straßen usw.

: hallo,
: was genau ist der exakte unterschied zwischen "sachgesamtheiten" (§ 2, abs.1) und "denkmalschutzgebieten" (§ 21)





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