Re: Wegerecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2006 um 18:20:16

Antwort auf: Wegerecht von Harry am 22 Januar, 2006 um 18:13:56:

Die Beschreibung des Sachverhalts reicht meines Erachtens nicht für eine allgemeingültige Antwort aus. Daher die Empfehlung sich mit einem Architekten, Anwalt oder Mitarbeiter der Bauaufsicht über die Bebaubarkeit der Grundstücke zu unterhalten. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bebaubarkeit ist die Erschließung des Grundstücks und damit der Anschluß an die Ver- und Entsorgungsmedien sowie der gesicherte Zugang.

: A+B erben ein Haus und Gelände, sowie eine gemeinsame Zufahrt.
: A besaß schon ein Haus, das über diese Zufahrt angefahren wurde.
: A hat das geerbte Haus als Mietshaus umgebaut(3 Parteien).
: A hat dieses Haus jetzt seiner Tochter überschrieben.
: A hat bei der anschließenden Baulandumlegung, um Anliegerkosten zu sparen,seine vorhandenen Zuwegungen durch Umlegung und Verkauf abgetreten.
: Im hinteren Bereich hat A jetzt dadurch 2 Bauplätze erhalten, die er bebauen will.
: Frage 1: Haben die Mieter, bzw. die Tochter von A, Zufahrtsrecht?
: Frage 2: Haben die zukünftigen Eigentümer der 2 hinteren Bauplätze, das Recht, die Zufahrt, die A und B zu gleichen Teilen gehört, zu benutzen?





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