Re: Ausbau Dachgeschoss in Büroraum+Außentreppe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Januar, 2006 um 10:42:14

Antwort auf: Ausbau Dachgeschoss in Büroraum+Außentreppe von Cordula am 24 Januar, 2006 um 09:19:48:

Büros für Freiberufler sind in Wohngebieten nach BauNVO allgemein zulässig. Wenn der Ausbau des Daches nicht bereits genehmigt ist, wäre dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Eine Außentreppe ist auf jeden Fall zu genehmigen und wenn sie irgendwelchen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, Abstandflächen verletzt o. ä. kann die Genehmigung natürlich auch versagt werden.

: Hallo,
: ich würde gerne wissen
: 1. ob man bei einem Einfamilienhaus (in Wohngebiet)eine extra Genehmigung braucht, wenn man ins Dachgeschoss ein Büro machen will?
: 2. Ob der Bau einer Außentreppe (Stahlkonstruktion) als Zugang und Fluchtweg ins 2 OG von der Gemeinde abgelehnt werden kann?

: Herzlichen Dank für Eure Tipps
: Cordula





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