Re: Leitungsrecht/ Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Viking am 24 Januar, 2006 um 17:33:36:

Antwort auf: Leitungsrecht/ Grunddienstbarkeit von Katrin am 09 Januar, 2006 um 20:42:18:

Hallo,

bei einem Leitungsrecht, kann sich dieses Recht m.E. nur auf unterirdisch verlegte Leitungen beziehen. Für Masten bedarf es einer gesonderten Grunddienstbarkeit und für die damit verbundene Freileitung ein Recht zur Überspannung. Nur wenn eine Freileitung vorhanden ist, ist die Bauhöhe eingeschränkt. Die Zulässigen Bau- und Arbeitshöhen gibt der jeweilige Netzbetrieber (kostenlos) auf Anfrage an.

Vor Baubeginn wäre in diesem Fall beim Netzbetreiber die Lage von Leitungen zu erfragen. Möglich ist, dass in diesem Gebiet nur bestimmte Fachfirmen Aufgrabearbeiten durchführen dürfen.

Gruß

Viking aus Flensburg



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