Ist ein Wegerecht nur dann verbindlich, wenn ein Grund besteht über den Weg zu gehen


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Abgeschickt von Schleicher am 24 Januar, 2006 um 22:48:05

Hallo
Wir kauften ein Haus und Grund von einem Teil einer Erbengemeinschaft. Das Erbe teilte sich in 3 Grundstücke A, B und C. Wir kauften A und C, damit die beiden Grundstücke aber miteinader verbunden sind ließen wir uns noch einen Weg Y am Rande des Grundstücks B rausmessen und kauften diesen Streifen Land auch! Der Verkäufer von B hatte bereits Interesenten für das Land B, diese hatten kein Problem damit, dass das Grundstück B verändert wird. Beim Notartermin war es dann so, dass der Interessent für Land B gerne ein Wegerecht über den Weg Y wollte.
Nun meine Frage, der Weg Y verbindet A und C (unser Eigentum) rechts von dem Weg grenzt Grundstück B an und links eine landwirtschaftliche Fläche W im Besitz einer Vertragsfremden Person. Darf Eigentümer von Land B über den Weg Y gehen, ohne dass er Fläche W weder besitzt noch gepachtet hat? Eigentümer von W verbietet das Betreten von Land W.

Danke für Antworten im Vor aus



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