BW: Kleinbauten im Außenbereich (Gartenhäuschen, Hasenstall und Hühnerställchen...)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Karin am 25 Januar, 2006 um 10:25:51:

Hallo!

Was wäre, wenn auf einem Grundstück im Außenbereich mehrere Kleinbauten wären (die Ausbauten sind einzeln und nicht miteinander verbunden) und nunmehr die Auflage bestünde, sie zu entfernen. Gibt es Möglichkeiten dies zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nicht, wie sollten sie neu errichtet werden (eventuell auf Grenzbebauung, da das Grundstück sehr schmal sei)? Ist ein Gewächshaus vom Baumarkt (ca. 3 auf 4,5 m) erlaubt im Außenbereich oder muß man das genehmigen? Wie sieht es mit einem geschlossenen "Tomatenschutzhäuschen" aus? Ist es tatsächlich so, daß es als Bebauung zählt, auch wenn es nur aus Holz und Plastikplane besteht (ca. 3 auf 3 m)? Der Beitrag würde sich auf Baden-Württemberg beziehen und für Tipps wären wir sehr dankbar!!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]