Bausummenüberschreitung


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Abgeschickt von sibylla thoma am 23 Februar, 2005 um 20:35:18

In unserem Architektenvertrag ist Folgendes vereinbart:§1.3
Die Kosten für die Baumaßnahme sollen den Betrag von 180000,--EUR nicht überschreiten.
Weiter heißt es in § 6
Der Architekt darf die im $1.3 genannten und genehmigten Kosten nicht überschreiten.
Meine Frage: Was passiert aber bei Überschreitung der Bausumme in diesem Fall?




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