Re: Rechnung Hauseinmessung


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Abgeschickt von Ganno am 11 April, 2005 um 20:18:17:

Antwort auf: Rechnung Hauseinmessung von dawn am 11 April, 2005 um 18:15:25:

Hängt von den genauen Daten des Einzelfalls ab. Chancen bestehen, wenn etwas Glück. Prüfen kann das jeder Anwalt. Die Vermesser arbeiten nach fester Kostenordnung, also auch kein Buch mit sieben Siegeln! Viel Glück!
Beispiel, aber fraglich ob übertragbar: 2001 wurde der Rohbau für den Gewerbebetrieb eines Auftraggebers errichtet. In demselben Jahr wurde auch die Schlussrechnung gestellt. Nach der alten Rechtslage verjährt die Forderung innerhalb von vier Jahren, also am 31. Dezember 2005. Nach der neuen Rechtslage verjährt die Forderung dagegen innerhalb von drei Jahren. Das wäre am 31. Dezember 2004. Im konkreten Fall orientiert sich also die Verjährungsfrist bereits am neuen Recht. Der Werklohnanspruch verjährte am 31. Dezember 2004.



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