5.Änderung des bebauungsplan in der vereinfachten Form


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Abgeschickt von renate Beitat am 26 Januar, 2006 um 19:51:34

Lt. Bebaungsplan kann auf dem gegenüberliegenden Grundstück ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage gebaut werden. Jetzt soll ein Doppelhaus mit Dreifachgarage und Büroaufbau auf der Garage gebaut werden. Kann das verhindert werden.



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