Gewährleistung: Was ist Bestandteil des Bauwerkes?


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Abgeschickt von Peter am 27 Januar, 2006 um 00:02:26

: Ein Bauvertrag enthält zum Thema Gewährleistung die Unterscheidung in 'Sachmängel am Bauwerk (5 Jahre)' und 'Sachmängel an gelieferten Gegenständen außerhalb des Bauwerkes (6 Monate)'
: was bedeutet diese Regelung für Mängel an elektrischen Komponenten von Einrichtungen wie z.B. einer Warmwassersolaranlage bzw. einer Regenwasserzisterne (z.B. elektrisch gesteuerte Pumpen)?
: Wenn diese Anlagen mit allen Komponenten Teil der Baubeschreibung sind, sind sie somit auch Bestandteil des 'Bauwerks' - d.h. es gilt z.B. für eine Pumpe die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren?

Vielen Dank im Voraus für eine Klarstellung,




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