Re: Erschließung


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Abgeschickt von Anja am 11 April, 2005 um 20:48:15:

Antwort auf: Re: Erschließung von Ullrich am 10 April, 2005 um 19:37:04:

Lieber Ulrich,
danke für deine Antwort.
Eigentlich hätte ich mir ja denken können, dass die Beantwortung dieser Frage nicht einheitlich erfolgen kann :)
Ich hätte die Frage wohl auch etwas präzieser stellen. Sachverhalt ist folgender: die Bauaufsichtsbehörde senden einen Bauantrag an eine Gemeinde zur EInholung des Einvernehmens. Dabei werden Anlagen zur Erschließung vergessen, die 2 Tage später nachgesendet werden.
Das von der Gemeinde versagte Einvernehmen ist verfristet, sofern es sich bei Erschließungsanlagen nicht um bauplanungsrelevante Angaben handelt...
... ja, es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Hausarbeit!
due Frage ist auch nur noch interessenhalber, da die HA schon abgegeben ist. Also, was sagen sie dazu?
(Ich habe die Erschließung natürlich als bauordnungsrechtlich relevante Anlage gelten lassen...)

Wie auch immer
ich verbleiben mit freundlichen Grüßen
Anja




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